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Gastbeitrag: Leistungen "Pflege" am Menschen

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Entsendete Pflegekräfte: legale Beschäftigung in Deutschland

Auch dann, wenn der Alltag durch altersbedingte Einschränkungen oder Erkrankungen immer beschwerlicher wird, wünschen sich die meisten Senioren, in ihrem eigenen Zuhause verbleiben und weiterhin möglichst selbst bestimmt leben zu können. Oft können jedoch die Angehörigen die Betreuung aufgrund eigener Verpflichtungen nicht übernehmen, und die Kosten für eine private häusliche Pflege durch einen deutschen Pflegedienst übersteigen meist das Budget eines pflegebedürftigen Senioren. In diesem Fall kann die Beschäftigung einer osteuropäischen Altenpflegerin, die nach Deutschland entsendet wird, eine sinnvolle Alternative sein.

Komplikationslos und vor allem legal

Osteuropäischen Pflegekräfte wird gerne nachgesagt, dass sie schwarz arbeiten, und tatsächlich bewegen sich manche Beschäftigungsformen in einem rechtlichen Graubereich, wie unter www.24-stunden-pflege.net nachzulesen ist. Im Falle einer Entsendung sind jedoch sowohl der Pflegebedürftige als auch die Altenpflegerin aus Osteuropa juristisch auf der sicheren Seite. Diese ist nämlich in ihrem Heimatland fest angestellt und wird von ihrem Arbeitgeber lediglich nach Deutschland entsendet. Die Vermittlung erfolgt dabei über eine Pflegeagentur. Sämtliche notwendigen Formalitäten werden von diesem Arbeitgeber übernommen. Pflegebedürftige oder deren Angehörige müssen sich deshalb um nichts kümmern.
Kostengünstig und kompetent
Die Entsendung wirkt sich direkt auf die Kosten aus, die für die häusliche Pflege aufgewendet werden. Zwar gilt auch für diese Arbeitskräfte der Mindestlohn, aber durch die Anstellung im Heimatland werden auch dort alle Steuern und Sozialabgaben fällig. Da diese deutlich unter dem deutschen Niveau liegen, ist die Betreuung durch eine entsendete Betreuungskraft vergleichsweise günstig. Die entsendeten Pflegerinnen können dabei sämtliche anfallenden Aufgaben im Haushalt sowie viele der üblichen pflegerischen Tätigkeiten wie Waschen, Anziehen und Hilfe beim Toilettengang übernehmen. Leidlich medizinische Leistungen wie das Verabreichen von Spritzen müssen aufgrund der meist fehlenden Fachausbildung der Betreuungskräfte zusätzlich von einem ambulanten Pflegedienst übernommen werden.
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